Aus aktuellem Anlass der Massenkarambolage nahe Rostock ein Artikel zur Fahrzeuglängsführung.
Da nun die Staatsanwaltschaft ermittelt, gilt es sehr viele Fragen zu klären. Eine davon wird sein, wie der Weg-Zeit- bzw. Geschwindigkeits-Zeit-Verlauf jedes einzelnen Fahrzeugs gewesen ist. Daraus lässt sich dann ableiten, ob ein Fahrzeugführer eventuell eine Straftat begangen hat, oder ob es ein nicht vermeidbarer Unfall gewesen ist. Einfache Berechnungen zeigen, dass die Grenze hauchdünn ist.